Friday, January 06, 2006

Freiheiten

bart hat vor einer weile ja schon auf die vorratsdatenspeicherungspläne der eu hingewiesen. eine frage habe ich ja schon noch dazu. das ist keine wirkliche präventivmaßnahme gegen terroristen, oder? der typische schläfer wird durch sein kommunikationsprofil ja eher nicht sondermäßig auffallen... und ob aus dem datenberg hinterher noch brauchbare spuren herausgefiltert werden können, mag man sich sicher erträumen. bei organisiertem verbrechen sehe ich da schon eher potential für spuren. oder eben zur verfolgung von "verstößen gegen das geistige eigentumsrecht".
Im Lauf der gestrigen Debatte hatten sich Abgeordnete quer auch durch die großen Fraktionen geteilter Meinung gezeigt. Laut der finnischen EVP-Abgeordneten Piia-Nora Kauppi dürfte es nicht sein, "dass alle in der Gesellschaft überwacht werden". Sie bezeichnete den Kompromiss als "nicht ausgewogen". Was mit "schweren Straftaten" gemeint sei, werde in dem Papier nicht definiert. Die Konservative warf die Frage auf, ob der Zugriff auf die Datenhalden etwa "auch bei Verstößen gegen das geistige Eigentumsrecht" möglich werde, wie dies die Unterhaltungsindustrie fordert. "Wir wollen Terroristen bekämpfen, aber dann werden plötzlich andere Ziele verfolgt", argwöhnte Kauppi. Ihrer Ansicht nach sind die in das Gesetz eingezogenen Grenzen "künstlich". (heise)

3 comments:

scrooligan said...

Der 'typische Schläfer' hat aber Kontakt zu Mitgläubigen. Und da es auch im Islam diverse Strömungen gibt, wird jemand, der zu töten bereit ist, sich wohl nicht mit Schmusemoslems abgeben wollen. Wird dann mal einer erwischt, kann man durch die Kommunikation der letzten Monate eventuell weitere Verdächtige finden.

Eine statistische Auswertung wird vermutlich nur bedingt nützlich sein, da sich der regelmäßige Anruf bei der Mutter kaum vom regelmäßigen Rapport bei Don Corleone unterscheidet. Aber sobald man einen Mitarbeiter Corleones kenn, kennt man Don Corleone und damit seine weiteren Mitarbeiter.

Beim IP bin ich mir unsicher, ob das eine große Hilfe ist. Schon jetzt ist es ja meist möglich, an die Verbindungsdaten zu kommen. Je nachdem, wie die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt wird, können natürlich alle möglichen Straftatbestände zu einem Zugriff auf die gespeicherten Daten führen. Was dazu das BVerfG sagt, möchte ich aber wissen.

Wobei ich ein Problem mit der Einordnung der Vorratsdatenspeicherung habe:

A überfällt B auf offener Straße. Die Polizei fragt die Passanten, ob sie sich an einen Mann erinnern, der zur Tatzeit durch die Umgebung gelaufen ist. Die Passanten antworten, an was sie sich erinnern. -> Passanten = ISP; Erinnerungen = Logfiles.
Es gibt kein Gesetz, sich ein bestimmte Zeit an alles zu erinnern (obige Richtlinie), aber auch keines, dass das Vergessen vorschreibt (BDSG).

Bhaskar said...

aber dann stimmst du mir ja zu, daß die maßnahme nicht zur prävention taugt. denn bei verdachtsfällen können ja die verbindungsdaten ja schon jetzt angefordert werden.

die statistische analyse wird in der tat schwierig, die datenmengen, die hierzu duchforstet werden müßten, sind enorm. habe alleine für de-cix in den letzten tagen zahlen in der größenordnung von 65.000 cds pro tag gehört (den heise-artikel hierzu aber nicht mehr gefunden). aber vielleicht findet die cia ja eine lösung:

"Many of the tools are classified once they're adopted by the spy community, but among the hottest in demand: better tools to mine and analyze large amounts of data, ``sensing'' technologies and programs to find relationships among information where they aren't obvious, Yoran said." (New chief for CIA's venture capital firm)

besonders lustig finde ich, daß die firma nach Q aus den james bond filmen benannt ist.

und du hast recht, durch die ewig langen vorhaltezeiten wird das vergessen ausgeschaltet. ob damit im nächsten schritt auch die verjährungsfristen verlängert werden?

scrooligan said...

Die Nutzung der Daten zur Prävention würde auch gegen den Grundsatz 'in dubio pro reo' verstossen. Das kann man zwar mit der Verhinderung von Anschlägen begründen, aber nicht mit Verstössen gegen das Urheberrecht.

Mein 'A und B'-Beispiel wirft aber moralische Fragen auf. Da das BDSG das vergessen praktisch vorschreibt, wären Ermittler bei Strafverfolgungen per Internet schlechter gestellt als bei RL-Ermittlungen, wo die Leute sich ja erinnern dürfen. Eine Gegenmaßnahme wäre dann die Vorratsdatenspeicherung für eine bestimmte Zeit.

Meine Hausjuristin hat mir erklärt, dass es bei Videoüberwachungen den Standpunkt gibt, dass die Überwachung öffentlicher Plätze legal sei, solange nicht aufgezeichnet werde, da damit nur Streifengänge vereinfacht werden, aber immer noch der Mensch Beobachter ist.

Das lässt sich aber nun auf Verbindungsdaten nur schwer übertragen...